Das Graffito ist wirklich gut gemacht, aber noch besser wird es durch dein Foto. Die Spiegelung auf dem Autodach erhöht die Wirkung ungemein. Nebenbei: Besonders freut mich, wieder einmal den Singular "Graffito" im Titel zu lesen, denn immer wieder höre und lese ich nur die Pluralform "Graffiti", selbst wenn es sich nur um ein Werk handelt.
Gruß Hartmut
Eine Überlegung zur Wandmalerei und überhaupt.
Ich denke das so: Mit dem reinen Abfotografieren der Werke anderer habe ich immer das Gefühl, mich mit fremden Federn zu schmücken. Gut, was mich begeistert, fotografiere ich. Für mich. Beim publizieren, genau das tuen wir hier, sieht es für mich anders aus. Ich würde nie eine Malerei eins zu eins in naturalistischer Abbildung veröffentlichen. Entscheidend ist für mich der eigene gestalterische Ansatz bei der Wiedergabe fremder Schöpfungen. Das betrifft auch Architektur, Bildhauerei, Schilder mit Text, Plakate etc.. Damit meine ich zum Beispiel Ausschnitte, die Einbeziehung in einen bestimmten Kontext oder die Abstraktion. Wenn also unter der Verwendung eines fremden Werkes etwas eigenes, quasi ein neues Bild entsteht, ist das für mich in Ordnung.
Guten Tag Lothar, Das sehe iich genau so wie Du, ich habe es damals in einem Kurs von Professor Harald Mante gelernt: Blosses „Abkupfern“, d.h. Fotografieren von Kunstwerken sind nur „Kopien“. Erst im Zusammenhang mit Menschen (z.B. "Besucher aus dem Irak" am Ishtar-Tor), aus ungewöhnlichen Perspektiven oder als kleiner Ausschnitt mit besonderer Bedeutung (z.B. das Faltenspiel einer klassischen Statue), vielleicht auch verfremdet durch die Landung einer Taube auf dem Haupt eines Goethe-Denkmals interpretiert der/die Fotograf/in ein Kunstwerk auf persönliche Art. Wie auch Du das Graffito durch die Spiegelung im Autodach in die Gegenwart geholt hast. Ich nehme an, da sind wir gleicher Meinung,
Über das aktuelle Graffito: Da muss ein Schüler Michelangelos am Werk gewesen sein. L G von Gisela
Hallo Lothar,
das strebe ich bei meinen Arbeiten genau so an (eventuell gelingt es nicht immer)
Zusätzlich zum eigentlichen Kunstwerk, sollte im Foto aber eine eigene Sichtweise oder Botschaft mitspielen.
Hier ist es wieder ein Fahrzeugdetail wie schon öfter von dir gezeigt.
BG Dieter
Zunächst verstehe ich deine Anmerkung, Lothar, "Es gibt auch gut gemachte Graffitis" als einen Hinweis zu Dieter F. Grins' Swaderski-Serie... Ein Unterschied wie Nacht und Tag (chronologisch nach Hochladedatum)
Neben dir blieben offenbar auch noch andere in diesem Thema der Gebäudekulrur hängen.... :) :)
Eure Ausführungen zur Abbildung von Kunst, von Lothar bis Dieter F. finde ich sehr interessant. Ich kann das voll abnicken, hatte mir jedoch noch keine wirklich tiefen Gedanken dazu gemacht.
..., weil meine Fotos primär der Erinnerung und Dokumentation oder Freude für mich selbst galten. So macht ihr mir Wichtiges bewusst, was natürlich auch immer in die generelle Gestaltung von Fotos mit einfließt, aber in bezug auf die Wiedergabe von Geschaffenem erst recht wichtig wird. Besonders Gisela, du benennt hier Details, die mir wichtig sind.
Ich danke euch und sehe es genauso wie ihr.
Herzliche Grüße von Anne
Vorweg, Lothar, ich bin da ganz bei dir, denn fotografisch reizt mich auch so manches Graffito, gleich wenn ich hier noch keines gezeigt habe. Somit beschäftigt mich das Thema ebenso.
Besonders deine Auffassung (sorry, ich muss sie einfach wiederholen, weil so zutreffend für mich): „ … Damit meine ich zum Beispiel Ausschnitte, die Einbeziehung in einen bestimmten Kontext oder die Abstraktion. Wenn also unter der Verwendung eines fremden Werkes etwas eigenes, quasi ein neues Bild entsteht, ist das für mich in Ordnung..“
@Giselas trifft da auch in dieser Richtung zu.
Ist ja ein schwierigeres Thema, zumindest ganz anders, als würde ich einen Wald oder den Meeresstrand fotografieren, um diese beiden Beispiele dem Graffito mal simpel gegenüberzustellen. Der entscheidende Unterschied, und ihr sprecht es so an, ist, dass Graffitis von Menschenhand geschaffen sind und sich somit zwangsläufig die Frage nach den Urheberrechten stellt. Also inwieweit sie zu wahren sind und ob überhaupt.
Im Internet findet man dazu, gerade zu der rechtlichen Bewertung dieser Art Fotografie, Ausführungen. Wenn es interessiert, hier einen Link als Beispiel (aber du kennst das ja sicher):
„... die weiteren Voraussetzungen des § 59 UrhG (Urheberrechtsgesetz) sind gegeben, solange man sich nicht auf Privatbesitz befindet … Daher lässt sich festhalten, dass Fotos von Graffiti, welche die Voraussetzungen der Panoramafreiheit erfüllen, somit prinzipiell ohne Probleme verwertet werden dürfen.
Street-Arts können durchaus urheberrechtlichen Schutz genießen. Allerdings dürfen sie im Rahmen der Panoramafreiheit von Dritten fotografiert und die Fotos verwertet werden, ohne dass der Künstler in diesen Fällen etwas dagegen ausrichten kann. Bleibt nur das Recht der Künstler, bei Verwertung ihrer Werke genannt zu werden – sofern dies möglich ist.“
Die sogenannte „Panoramafreiheit“ ist in §59 UrhG geregelt:
„§ 59
Werke an öffentlichen Plätzen
(1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.
(2) Die Vervielfältigungen dürfen nicht an einem Bauwerk vorgenommen werden.“
Weiter ausführend darauf in dieser Allgemeinheit einzugehen, führte hier wahrscheinlich zu weit.
Summa Summarum:
Es ist grundsätzlich nicht verboten, nur wie ich es umsetze im Foto, erfordert juristisch betrachtet etwas mehr Beachtung, als bei einer Landschaftsaufnahme. Es ist einfach sensibler dieses fotografische Thema. Deine Auffassung, Lothar, wie @Giselas (ebenso die meinige ja irgendwie dazu auch) ist zwar ehrenhaft, aber es spräche nichts dagegen ein Graffiti abzufotografieren, wenn ich mich in diesem juristischen Rahmen bewege.
Für mich hat das aber - wie für dich - mit Wertschätzung und Respekt vor der Leistung des Künstlers zu tun. So werde ich das nie 1:1 abfotografieren, sondern immer ein neues Bild daraus kreieren, wie auch in welcher Weise dann immer. Meine Fotos zeigen nicht die Taube oder den Menschen (obwohl mir das auch gefiele) oder ein Auto am Straßenrand, sondern ein Teil nur aus dem Graffito, manchmal sogar kombiniert mit Werken anderer Graffiti-Künstler. Vielfach ist es aber der Bildschnitt und die Kombination, die hier etwas völlig Neues schafft und nicht mehr an das vor Ort vorgefundene Graffito erinnert.
Du hast das Deinige hier eng gestaltet unter Einbeziehung der Fahrzeuge und mit raffinierter Spiegelung.
Bei mir muss es eher ins Abstrakte gehen. Aber das ist schon wieder Geschmackssache und nicht das Thema hier.
Kommentare zum Bild
Hartmut Frentz
06.02.2024Das Graffito ist wirklich gut gemacht, aber noch besser wird es durch dein Foto. Die Spiegelung auf dem Autodach erhöht die Wirkung ungemein. Nebenbei: Besonders freut mich, wieder einmal den Singular "Graffito" im Titel zu lesen, denn immer wieder höre und lese ich nur die Pluralform "Graffiti", selbst wenn es sich nur um ein Werk handelt.
Gruß Hartmut
Yukonurlaub
07.02.2024Diese Kombination mit dem Autodach ist wirklich genial !
lg gernot
brimula
07.02.2024Das ist wirklich ein Kunstwerk...und deine Aufnahme ebenfalls...gekonnt gemacht...
Grus Brigitta
Lothar Mantel
07.02.2024Eine Überlegung zur Wandmalerei und überhaupt.
Ich denke das so: Mit dem reinen Abfotografieren der Werke anderer habe ich immer das Gefühl, mich mit fremden Federn zu schmücken. Gut, was mich begeistert, fotografiere ich. Für mich. Beim publizieren, genau das tuen wir hier, sieht es für mich anders aus. Ich würde nie eine Malerei eins zu eins in naturalistischer Abbildung veröffentlichen. Entscheidend ist für mich der eigene gestalterische Ansatz bei der Wiedergabe fremder Schöpfungen. Das betrifft auch Architektur, Bildhauerei, Schilder mit Text, Plakate etc.. Damit meine ich zum Beispiel Ausschnitte, die Einbeziehung in einen bestimmten Kontext oder die Abstraktion. Wenn also unter der Verwendung eines fremden Werkes etwas eigenes, quasi ein neues Bild entsteht, ist das für mich in Ordnung.
Wie seht Ihr das?
Vielen Dank für Eure Kommentare!
Gisela Hoffmann
07.02.2024Guten Tag Lothar, Das sehe iich genau so wie Du, ich habe es damals in einem Kurs von Professor Harald Mante gelernt: Blosses „Abkupfern“, d.h. Fotografieren von Kunstwerken sind nur „Kopien“. Erst im Zusammenhang mit Menschen (z.B. "Besucher aus dem Irak" am Ishtar-Tor), aus ungewöhnlichen Perspektiven oder als kleiner Ausschnitt mit besonderer Bedeutung (z.B. das Faltenspiel einer klassischen Statue), vielleicht auch verfremdet durch die Landung einer Taube auf dem Haupt eines Goethe-Denkmals interpretiert der/die Fotograf/in ein Kunstwerk auf persönliche Art. Wie auch Du das Graffito durch die Spiegelung im Autodach in die Gegenwart geholt hast. Ich nehme an, da sind wir gleicher Meinung,
Über das aktuelle Graffito: Da muss ein Schüler Michelangelos am Werk gewesen sein. L G von Gisela
Dieter F.Grins
07.02.2024Hallo Lothar,
das strebe ich bei meinen Arbeiten genau so an (eventuell gelingt es nicht immer)
Zusätzlich zum eigentlichen Kunstwerk, sollte im Foto aber eine eigene Sichtweise oder Botschaft mitspielen.
Hier ist es wieder ein Fahrzeugdetail wie schon öfter von dir gezeigt.
BG Dieter
Anne UD
09.02.2024Zunächst verstehe ich deine Anmerkung, Lothar, "Es gibt auch gut gemachte Graffitis" als einen Hinweis zu Dieter F. Grins' Swaderski-Serie... Ein Unterschied wie Nacht und Tag (chronologisch nach Hochladedatum)
Neben dir blieben offenbar auch noch andere in diesem Thema der Gebäudekulrur hängen.... :) :)
Eure Ausführungen zur Abbildung von Kunst, von Lothar bis Dieter F. finde ich sehr interessant. Ich kann das voll abnicken, hatte mir jedoch noch keine wirklich tiefen Gedanken dazu gemacht.
Anne UD
09.02.2024..., weil meine Fotos primär der Erinnerung und Dokumentation oder Freude für mich selbst galten. So macht ihr mir Wichtiges bewusst, was natürlich auch immer in die generelle Gestaltung von Fotos mit einfließt, aber in bezug auf die Wiedergabe von Geschaffenem erst recht wichtig wird. Besonders Gisela, du benennt hier Details, die mir wichtig sind.
Ich danke euch und sehe es genauso wie ihr.
Herzliche Grüße von Anne
Brida
14.02.2024Vorweg, Lothar, ich bin da ganz bei dir, denn fotografisch reizt mich auch so manches Graffito, gleich wenn ich hier noch keines gezeigt habe. Somit beschäftigt mich das Thema ebenso.
Besonders deine Auffassung (sorry, ich muss sie einfach wiederholen, weil so zutreffend für mich): „ … Damit meine ich zum Beispiel Ausschnitte, die Einbeziehung in einen bestimmten Kontext oder die Abstraktion. Wenn also unter der Verwendung eines fremden Werkes etwas eigenes, quasi ein neues Bild entsteht, ist das für mich in Ordnung..“
@Giselas trifft da auch in dieser Richtung zu.
Ist ja ein schwierigeres Thema, zumindest ganz anders, als würde ich einen Wald oder den Meeresstrand fotografieren, um diese beiden Beispiele dem Graffito mal simpel gegenüberzustellen. Der entscheidende Unterschied, und ihr sprecht es so an, ist, dass Graffitis von Menschenhand geschaffen sind und sich somit zwangsläufig die Frage nach den Urheberrechten stellt. Also inwieweit sie zu wahren sind und ob überhaupt.
Im Internet findet man dazu, gerade zu der rechtlichen Bewertung dieser Art Fotografie, Ausführungen. Wenn es interessiert, hier einen Link als Beispiel (aber du kennst das ja sicher):
https://www.rechtambild.de/2011/04/der-schutz-von-%e2%80%9estreet-art%e2...
Kerngedanken für mich daraus:
„... die weiteren Voraussetzungen des § 59 UrhG (Urheberrechtsgesetz) sind gegeben, solange man sich nicht auf Privatbesitz befindet … Daher lässt sich festhalten, dass Fotos von Graffiti, welche die Voraussetzungen der Panoramafreiheit erfüllen, somit prinzipiell ohne Probleme verwertet werden dürfen.
Street-Arts können durchaus urheberrechtlichen Schutz genießen. Allerdings dürfen sie im Rahmen der Panoramafreiheit von Dritten fotografiert und die Fotos verwertet werden, ohne dass der Künstler in diesen Fällen etwas dagegen ausrichten kann. Bleibt nur das Recht der Künstler, bei Verwertung ihrer Werke genannt zu werden – sofern dies möglich ist.“
Die sogenannte „Panoramafreiheit“ ist in §59 UrhG geregelt:
„§ 59
Werke an öffentlichen Plätzen
(1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.
(2) Die Vervielfältigungen dürfen nicht an einem Bauwerk vorgenommen werden.“
Etwas konkreter vielleicht noch hier:
https://www.rechtambild.de/2010/09/die-panoramafreiheit/
Weiter ausführend darauf in dieser Allgemeinheit einzugehen, führte hier wahrscheinlich zu weit.
Summa Summarum:
Es ist grundsätzlich nicht verboten, nur wie ich es umsetze im Foto, erfordert juristisch betrachtet etwas mehr Beachtung, als bei einer Landschaftsaufnahme. Es ist einfach sensibler dieses fotografische Thema. Deine Auffassung, Lothar, wie @Giselas (ebenso die meinige ja irgendwie dazu auch) ist zwar ehrenhaft, aber es spräche nichts dagegen ein Graffiti abzufotografieren, wenn ich mich in diesem juristischen Rahmen bewege.
Für mich hat das aber - wie für dich - mit Wertschätzung und Respekt vor der Leistung des Künstlers zu tun. So werde ich das nie 1:1 abfotografieren, sondern immer ein neues Bild daraus kreieren, wie auch in welcher Weise dann immer. Meine Fotos zeigen nicht die Taube oder den Menschen (obwohl mir das auch gefiele) oder ein Auto am Straßenrand, sondern ein Teil nur aus dem Graffito, manchmal sogar kombiniert mit Werken anderer Graffiti-Künstler. Vielfach ist es aber der Bildschnitt und die Kombination, die hier etwas völlig Neues schafft und nicht mehr an das vor Ort vorgefundene Graffito erinnert.
Du hast das Deinige hier eng gestaltet unter Einbeziehung der Fahrzeuge und mit raffinierter Spiegelung.
Bei mir muss es eher ins Abstrakte gehen. Aber das ist schon wieder Geschmackssache und nicht das Thema hier.